Ammeli Ingolstadt
Über uns
Die Ammeli ist eine teilbetreute Eltern-Kind-Wohngruppe in Ingolstadt nach § 19 SGB VIII. Hier wohnen Mütter oder Väter ab 18 Jahren gemeinsam mit ihrem Kind (i. d. R. ein bis zwei Kinder) und werden an Werktagen begleitet – montags bis freitags von 07:30 bis 19:30 Uhr, außerhalb dieser Zeiten über eine telefonische Rufbereitschaft. Das Angebot ist die Brücke zwischen vollstationärer 24-Stunden-Betreuung und selbstständigem Wohnen. Belegt wird über das zuständige Jugendamt.
Kooperation
Menschlichkeit
Transparenz
Eckdaten auf einen Blick
- Angebot: teilbetreutes heilpädagogisches Eltern-Kind-Wohnen
- Rechtsgrundlage: § 19 SGB VIII
- Zielgruppe: Mütter oder Väter ab 18 Jahren mit Kind (i. d. R. 1–2 Kinder, Kind bis 6 Jahre)
- Plätze: 2 (eine Gruppe / zwei Elternteile)
- Betreuung: teilbetreut Mo–Fr 07:30–19:30 Uhr; sonst telefonische Rufbereitschaft
- Standort: Ingolstadt (Altstadt), Münzbergstraße 2–4
- Einzugsgebiet: vordergründig Bayern, deutschlandweit belegbar
Was bedeutet „teilbetreutes" Wohnen?
teilbetreutes Wohnen
Teilbetreut heißt: Die Familien leben weitgehend eigenständig in ihrer Wohnung und werden zu festen Zeiten – Mo–Fr 07:30–19:30 Uhr – von einer pädagogischen Fachkraft begleitet. Außerhalb dieser Präsenzzeiten und an Wochenenden besteht eine telefonische Rufbereitschaft. So übernehmen die Eltern Schritt für Schritt mehr Verantwortung, ohne in akuten Situationen allein zu sein – bewusst zwischen der vollstationären 24-Stunden-Betreuung und dem vollständig selbstständigen Wohnen.
Für wen ist die Ammeli gedacht – auch für Väter?
auch für Väter
Ja. Aufgenommen werden Mütter oder Väter ab 18 Jahren mit ihrem Kind – die Ammeli ist ausdrücklich auch ein Angebot für Väter mit Kind, was im Hilfesystem selten ist. In der Regel leben hier Elternteile mit einem bis zwei Kindern (Kind bis zu einem Alter von sechs Jahren). Voraussetzung ist die Bereitschaft, an der eigenen Verselbstständigung und der Erziehungsfähigkeit zu arbeiten.
Wie unterscheidet sich die Ammeli vom Mutter-Kind-Haus?
Beide Angebote begleiten Eltern mit Kind, unterscheiden sich aber in Intensität und Zielgruppe:
- Mutter-Kind-Haus: vollstationär (24/7), für (auch minderjährige) Mütter ab 15 Jahren.
- Die Ammeli: teilbetreut (Mo–Fr 07:30–19:30), für Mütter oder Väter ab 18 Jahren.
- Die Ammeli kann eine Verselbstständigungsstufe auf dem Weg in ein eigenverantwortliches Familienleben sein.
Welche Rechtsgrundlage gilt? (§ 19 SGB VIII)
- § 19 SGB VIII – gemeinsame Wohnform für Mütter oder Väter und Kinder. Ein Elternteil, der allein für ein Kind unter sechs Jahren sorgt, soll gemeinsam mit dem Kind in einer geeigneten Wohnform betreut werden.
Unser pädagogisches Konzept
selbstverantwortliche Lebensführung
Ziel ist die selbstverantwortliche Lebensführung der Familie. Wir stärken die Erziehungsfähigkeit der Eltern, fördern die Bindung zwischen Eltern und Kind und unterstützen die eigene Entwicklung durch Schule, Ausbildung oder Beruf – ebenso die Entwicklung des Kindes. Überforderungs- und Krisensituationen werden gemeinsam bearbeitet. Leitend sind die Grundsätze „Hilfe zur Selbsthilfe“ und „Verselbstständigung“ im Case-Management und in enger Abstimmung mit dem Jugendamt.
Schutz und Sicherheit
Schutz & Sicherheit
Schutzauftrag
Gesetzlicher Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung.
Pädagogisches Konzept
Die fachliche Grundlage unserer Arbeit – zugleich Basis für Leistungsvereinbarung und Betriebserlaubnis.
Schutzkonzept
Ein verbindliches Schutzkonzept regelt – ergänzend zum pädagogischen Konzept – den erweiterten Schutzrahmen und die Meldewege bei Kindeswohlgefährdung.
Heimaufsicht
Aufsicht durch die Regierung von Oberbayern (Heimaufsicht nach SGB VIII).
Aufnahme & Belegung – Platzanfrage für Jugendämter
- Schritt 1 – Telefonische Bedarfsklärung.
- Schritt 2 – Schriftliche Platzanfrage mit Fallunterlagen.
- Schritt 3 – Prüfung des pädagogischen Bedarfs.
- Schritt 4 – Persönliches Kennenlernen mit Hausleitung, ASD und Elternteil.
- Schritt 5 – Zu- oder Absage.
- Schritt 6 – Aufnahmeplanung.
Wer trägt die Kosten?
Die Belegung erfolgt über das zuständige Jugendamt. Die Kostenübernahme prüft die wirtschaftliche Jugendhilfe (WiHi) auf Basis der Entgeltvereinbarung.
Unser Team
Team & Qualifikation
Stunden
Präsenz (Mo–Fr)
Unser Team
Die Begleitung übernehmen pädagogische Fachkräfte – staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher sowie Sozialpädagoginnen – im Case-Management-Prinzip, ergänzt durch einen psychologischen Fachdienst, Supervision und regelmäßige Fortbildung.
Häufige Fragen
Was bedeutet teilbetreutes Wohnen in der Ammeli?
Die Familien wohnen weitgehend eigenständig und werden montags bis freitags von 07:30 bis 19:30 Uhr von einer pädagogischen Fachkraft begleitet; außerhalb dieser Zeiten gibt es eine telefonische Rufbereitschaft.
Können auch Väter mit Kind aufgenommen werden?
Ja. Die Ammeli nimmt Mütter oder Väter ab 18 Jahren mit Kind auf und ist ausdrücklich auch ein Angebot für Väter mit Kind.
Nach welchem Paragrafen erfolgt die Aufnahme?
Nach § 19 SGB VIII – der gemeinsamen Wohnform für Mütter oder Väter und Kinder.
Wie viele Plätze gibt es?
Zwei Plätze in einer Gruppe – also zwei Elternteile mit ihren Kindern.
Worin unterscheidet sich die Ammeli vom Mutter-Kind-Haus?
Das Mutter-Kind-Haus ist vollstationär (24/7) für Mütter ab 15; die Ammeli ist teilbetreut (Mo–Fr 07:30–19:30) für Mütter oder Väter ab 18 – eine Stufe mehr Eigenständigkeit.
Wer trägt die Kosten?
Die Kostenübernahme prüft die wirtschaftliche Jugendhilfe (WiHi) des zuständigen Jugendamts auf Basis der Entgeltvereinbarung.
Träger & Aufsicht
- Träger- und Postanschrift: Blickpunkt Familie GmbH, Sebastianstraße 3, 85049 Ingolstadt
- Einrichtungsstandort: Münzbergstraße 2–4, 85049 Ingolstadt
- Mitgliedschaft: VPK Landesverband Bayern e.V.
- Aufsicht: Regierung von Oberbayern (Heimaufsicht nach SGB VIII)
Kontakt für Belegungsanfragen
Nehmen Sie gerne Kontakt auf
Standort / Postanschrift
Einrichtung: Münzbergstraße 2–4
Träger: Sebastianstraße 3
85049 Ingolstadt
Telefon
Hausleitung: 0159 06 10 43 61
Träger: 0841 99355381
Sie möchten einen Platz anfragen? Fallführende Fachkräfte richten ihre Belegungsanfrage für Jugendämter direkt an den Träger. Antworten auf die häufigsten Fragen zu Aufnahme, Kosten und Aufsicht finden Sie in unseren Häufigen Fragen für Jugendämter.