Bambini-Haus Ingolstadt
Über uns
Das Bambini-Haus Ingolstadt ist eine Babyschutz- und Inobhutnahmestelle für Säuglinge, Kleinkinder und Kinder von 0 bis 6 Jahren (§§ 27 ff., 34 und 42 SGB VIII). In einer kleinen, heilpädagogisch arbeitenden Wohngruppe finden bis zu sechs Kinder rund um die Uhr Schutz – kurzfristig im Rahmen einer Inobhutnahme oder als längerfristiges, sicheres Zuhause. Eine Aufnahme ist rund um die Uhr über das Jugendamt möglich.
Kooperation
Menschlichkeit
Transparenz
Eckdaten auf einen Blick
- Angebot: Babyschutz- und Inobhutnahmestelle mit heilpädagogischem Intensivangebot
- Rechtsgrundlage: §§ 27 ff., 34 und 42 SGB VIII
- Zielgruppe: Säuglinge, Kleinkinder und Kinder von 0–6 Jahren in Krisensituationen
- Plätze: 6 (eine Gruppe)
- Betreuung: rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr
- Einzugsgebiet: vordergründig Bayern, deutschlandweit belegbar
Was ist eine Babyschutz- und Inobhutnahmestelle?
Inobhutnahme 0–6 Jahre
Eine Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII ist die vorläufige Unterbringung eines Kindes, wenn sein Wohl akut gefährdet ist und es vorübergehend nicht bei seiner Familie bleiben kann – etwa bei Unerreichbarkeit, Erkrankung, Inhaftierung oder in einer akuten Krise der Bezugspersonen. Das Bambini-Haus ist auf die jüngsten Kinder (0–6 Jahre) spezialisiert und verbindet den Schutz von Säuglingen und Kleinkindern mit einer heilpädagogischen Betreuung in familiärer Atmosphäre.
Für wen ist das Bambini-Haus gedacht?
Schutz für die Kleinsten
Aufgenommen werden Säuglinge, Kleinkinder und Kinder von 0 bis 6 Jahren, die aus einer Krisen- oder Gefährdungslage heraus einen sicheren Ort brauchen. Die Kinder kommen ohne ihre Eltern in die Wohngruppe. Im Vordergrund stehen Schutz, Stabilisierung und – wo möglich – die Vorbereitung einer Rückkehr in die Familie oder eines Übergangs in eine dauerhafte Anschlussperspektive.
Wie läuft eine Inobhutnahme rund um die Uhr ab?
Eine Inobhutnahme ist zu jeder Tages- und Nachtzeit möglich. Den Anstoß geben in der Regel der Allgemeine Sozialdienst (ASD), die Polizei oder der Bereitschaftsdienst des Jugendamts.
- Schritt 1 – Dringliche Anfrage: telefonisch beim Träger.
- Schritt 2 – Bedarfsklärung am Telefon; bei Rückfragen schriftliche Unterlagen an die Hausleitung.
- Schritt 3 – Bedarfseinschätzung: Passt der Bedarf und ist ein Platz frei, erfolgt die Inobhutnahme.
Wie lange bleibt ein Kind im Bambini-Haus?
Verweildauer & Perspektive
Eine Inobhutnahme ist auf kurze Dauer angelegt und soll nach Möglichkeit drei Monate nicht überschreiten. Ist eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie nicht möglich, wird die Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII) in der Regel per Bescheid des Jugendamts in eine Hilfe zur Erziehung nach § 34 SGB VIII – im Sprachgebrauch der Jugendämter „Heimunterbringung“ – überführt. Das Bambini-Haus bietet dann bis zu sechs Kindern eine mittel- bis langfristige Bleibeperspektive – ein geschütztes Zuhause bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres, bis eine geeignete Anschlusslösung (etwa eine Pflegefamilie) gefunden ist.
Welche Rechtsgrundlagen gelten?
- §§ 27 ff. und 34 SGB VIII – Hilfen zur Erziehung (Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht; in der Praxis der Jugendämter „Heimunterbringung“)
- § 42 SGB VIII – Inobhutnahme von Kindern
Unser pädagogisches Konzept
Pädagogische Arbeit & Haltung
Der Fokus liegt auf der sofortigen Aufnahme und Stabilisierung: Die Kinder sollen zur Ruhe kommen, Sicherheit erfahren und in einem verlässlichen Alltag begleitet werden. Die Arbeit orientiert sich am Montessori-Ansatz und an der situationsorientierten Elementarpädagogik. Leitend ist das Prinzip „aktive Pädagogik in Kooperation“ – in enger Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Sozialdienst (ASD) und dem Pflegekinderdienst (PKD) des Jugendamtes. Auch die Eltern werden – nach ihren eigenen Möglichkeiten und Ressourcen – einbezogen, ebenso dann, wenn keine Rückführung in die Familie vorgesehen ist.
Schutz und Sicherheit
Schutz & Sicherheit
Schutzauftrag
Wir arbeiten im gesetzlichen Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung.
Pädagogisches Konzept
Die fachliche Grundlage unserer Arbeit – zugleich Basis für Leistungsvereinbarung und Betriebserlaubnis.
Schutzkonzept
Ein verbindliches Schutzkonzept regelt – ergänzend zum pädagogischen Konzept – den erweiterten Schutzrahmen und die Meldewege bei Kindeswohlgefährdung.
Heimaufsicht
Aufsicht durch die Regierung von Oberbayern (Heimaufsicht nach SGB VIII).
Aufnahme & Belegung – Platzanfrage für Jugendämter
Neben dem Notfallweg ist auch eine reguläre Platzanfrage möglich:
- Schritt 1 – Telefonische Bedarfsklärung mit der Hausleitung.
- Schritt 2 – Schriftliche Platzanfrage mit Fallunterlagen.
- Schritt 3 – Prüfung des pädagogischen Bedarfs.
- Schritt 4 – Gemeinsame Aufnahmeplanung.
Wer trägt die Kosten?
Die Belegung erfolgt über das zuständige Jugendamt. Die Kostenübernahme prüft die wirtschaftliche Jugendhilfe (WiHi) des Jugendamts auf Basis der Entgeltvereinbarung.
Unser Team
Team & Qualifikation
Stunden
Betreuung
Unser Team
Das Bambini-Team setzt sich aus erfahrenen pädagogischen Fachkräften zusammen; ein psychologischer Fachdienst ergänzt die Arbeit. Hauswirtschaftliche Versorgung, Supervision und regelmäßige Fortbildung gehören zum Standard.
Häufige Fragen
Welche Kinder werden im Bambini-Haus aufgenommen?
Säuglinge, Kleinkinder und Kinder von 0 bis 6 Jahren in Krisen- oder Gefährdungslagen – ohne ihre Eltern.
Nach welchen Paragrafen erfolgt die Aufnahme?
Nach §§ 27 ff. und 34 SGB VIII (Hilfen zur Erziehung; § 34 SGB VIII wird im Sprachgebrauch der Jugendämter auch „Heimunterbringung“ genannt) sowie § 42 SGB VIII (Inobhutnahme).
Ist eine Aufnahme auch nachts und am Wochenende möglich?
Ja. Eine Inobhutnahme ist rund um die Uhr möglich, in der Regel angestoßen durch ASD, Polizei oder den Bereitschaftsdienst des Jugendamts – sofern ein Platz frei ist.
Wie lange bleibt ein Kind im Bambini-Haus?
Eine Inobhutnahme soll möglichst drei Monate nicht überschreiten. Ist eine Rückkehr nicht möglich, kann ein Kind bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres bleiben.
Wer trägt die Kosten?
Die Kostenübernahme prüft die wirtschaftliche Jugendhilfe (WiHi) des zuständigen Jugendamts auf Basis der Entgeltvereinbarung.
Träger & Aufsicht
- Träger: Blickpunkt Familie GmbH, Sebastianstraße 3, 85049 Ingolstadt
- Mitgliedschaft: VPK Landesverband Bayern e.V.
- Aufsicht: Regierung von Oberbayern (Heimaufsicht nach SGB VIII)
Kontakt für Belegungs- und Inobhutnahmeanfragen
Nehmen Sie gerne Kontakt auf
Träger / Postanschrift
Blickpunkt Familie GmbH
Sebastianstraße 3
85049 Ingolstadt
Telefon
Hausleitung: 0159 06 10 43 61
Träger: 0841 99355381
Sie möchten einen Platz anfragen? Fallführende Fachkräfte richten ihre Belegungsanfrage für Jugendämter direkt an den Träger. Antworten auf die häufigsten Fragen zu Aufnahme, Kosten und Aufsicht finden Sie in unseren Häufigen Fragen für Jugendämter.