Blickpunkt Familie Ingolstadt

Häufige Fragen für Jugendämter & Fachkräfte

Auf dieser Seite beantworten wir die häufigsten Fragen von Jugendämtern und fallführenden Fachkräften zu Platzanfrage, Rechtsgrundlagen, Aufnahmeverfahren und Kostenübernahme bei Blickpunkt Familie in Ingolstadt. Für eine konkrete Belegungsanfrage erreichen Sie uns unter 0841 99355381 oder info@blickpunkt-familie.org.

Häufige Fragen

Wie stellt ein Jugendamt eine Platzanfrage?

Fallführende Fachkräfte melden den Bedarf direkt beim Träger – telefonisch unter 0841 99355381 oder per E-Mail an info@blickpunkt-familie.org. Wir prüfen zeitnah die Passung zum Angebot und die verfügbaren Kapazitäten und stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.

Welche Einrichtungen und Platzzahlen gibt es?

Blickpunkt Familie führt drei stationäre bzw. teilbetreute Einrichtungen in Ingolstadt: das Mutter-Kind-Haus (vollstationär, 8 Plätze), das Bambini-Haus (Babyschutz- und Inobhutnahmestelle, 6 Plätze) und die Ammeli (teilbetreutes Eltern-Kind-Wohnen, 2 Plätze). Ergänzend bieten wir ambulante Angebote wie Supervision an.

Für welche Altersgruppen und nach welchen Rechtsgrundlagen?

Mutter-Kind-Haus: (werdende) Mütter ab 15 Jahren mit ihren Kindern, §§ 19 und 41 SGB VIII.
Bambini-Haus: Kinder von 0 bis 6 Jahren, §§ 27 ff., 34 und 42 SGB VIII (unter anderem Inobhutnahme).
Ammeli: Mütter oder Väter ab 18 Jahren mit einem Kind bis 6 Jahren, § 19 SGB VIII.

Wie läuft das Aufnahmeverfahren?

Nach Ihrer Anfrage prüfen wir den pädagogischen Bedarf und die Passung zum jeweiligen Angebot. Anschließend klären wir gemeinsam mit dem fallführenden Jugendamt die Kostenübernahme und die Rahmenbedingungen der Aufnahme. Beim Bambini-Haus ist im Krisenfall auch eine kurzfristige Inobhutnahme rund um die Uhr möglich.

Wie ist die Kostenübernahme geregelt?

Die Leistungen werden über das fallführende Jugendamt auf Grundlage des SGB VIII finanziert. Vertrags- und Kostenträger ist das belegende Jugendamt. Die Leistungs- und Entgeltvereinbarungen werden mit der Kommission Kinder- und Jugendhilfe Südbayern geschlossen.

Welche Qualifikationen hat das Team?

Unsere Arbeit tragen Sozial- und Heilpädagog:innen, Erzieher:innen sowie ein psychologischer Fachdienst – auf Grundlage einer systemischen Grundhaltung. In den stationären Einrichtungen ist rund um die Uhr eine Betreuung sichergestellt.

Gibt es eine Betriebserlaubnis und wer führt die Aufsicht?

Die stationären Einrichtungen verfügen über eine Betriebserlaubnis und unterliegen der Aufsicht der Regierung von Oberbayern (Heimaufsicht). Blickpunkt Familie ist Mitglied im VPK-Landesverband Bayern e. V.

Belegungsanfrage

Sie haben einen konkreten Bedarf für eine fallführende Stelle? Kontaktieren Sie uns direkt – wir melden uns zeitnah zurück. Aus Gründen des Kinderschutzes läuft der Kontakt zur Schutzeinrichtung Bambini-Haus ausschließlich über den Träger.

Blickpunkt Familie
Sebastianstraße 3, 85049 Ingolstadt
Telefon: 0841 99355381
E-Mail: info@blickpunkt-familie.org

Eine kompakte Übersicht aller Angebote für fallführende Stellen finden Sie auf der Seite Für Jugendämter & Fachkräfte.

Diese Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung. Über die Gewährung von Hilfen und die Kostenübernahme entscheidet das zuständige Jugendamt.